Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großavanturhandel

Großavanturhandel

auch als Großaventurhandel belegt
  • im deutschen spricht man: grosaventur-handel 
    1792 J.G. Büsch, Theoretisch-praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschaeften I (Hamburg 1792) 279
  • dieses geschäft wird, der damit verbundenen gefahr wege, grosavanturhandel ... genannt. In England heißt es respondentia, der persönlichen verbindlichkeit des nehmers wegen, welche dauert so lange die waaren nicht verloren sind
    1810 Benecke, System des Assekuranzwesens I2 89
  • großavanturhandel ... besteht darin, daß ein mann, der unternehmungen in waaren machen will, zu denen ihm die geldmittel fehlen, diese von einem andern borgt
    1832 Pöhls,HR. III 817