Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): großmütterlich

großmütterlich

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  • söllend ... die eelichen kindskind irem vatter und mutter in großvätterlichem und großmütterlichem gut erbschaft representieren
    1548 NydauFrhB. 55
  • das ... die kindskinder ... großvätterlich und großmütterlich gut ... söllind erben
    1560 ZSchweizR. 22 (1882) RQ. 50
  • 1579 GothaStR. 324
unter Ausschluss der Schreibform(en):