Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Großzüger
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Großzöllner
Großzüger
Fuhrknecht des städtischen Marstalls in Breslau
- zu welcher zeit C.U., der gewesene großziger, zum herden zu ihm kommen1592 NphilMitt. 28 (1927) 16
- das der entlauffen großzüger dem kleinzüger 1/2 malder haber gegeben habe1592 NphilMitt. 28 (1927) 16