Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grubenbau

Grubenbau

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"jede durch den Bergbaubetrieb entstandene ... unterirdische Gebirgsöffnung" 1856 Scheuchenstuel 109
bdv.: Grubengebäu

-- Bergbau überhaupt, insbesondere der technische Betrieb
  • sollen ... besondere steiger und schichtmeister angeordnet, und erstern die führung des gruben-baues, letztern aber die besorgung der gruben-cassen anvertrauet werden
    1786 Kleve-Mark/Rabe,PreußG. I 7 S. 501
  • DWB. IV 1, 6 Sp. 619
  • Veith,Bergwb. 250
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