Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grubenhaushalt

Grubenhaushalt

wirtschaftliche Verwaltung eines Bergwerks
  • gleichwohl die einsicht in die grubenrechnungen einem vorgesetzten bergamt die zur leitung des grubenhaushaltes nöthige kenntniß vom gange desselben verschaffen muß
    1786 Kleve-Mark/Rabe,PreußG. I 7 S. 500