Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): grün
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Grummetwiese
Grummetzins
I als Siegelfarbe
II als Farbe der Vegetation
- 1 grüner Weg und so weiter, Weideweg, bewachsener Weg
- 2 lebend oder nicht ausgetrocknet von Holz oder Pflanzen, lebende Hecke
- 3 grünes Hochgericht wohl soviel wie Gericht der Forsthuber
- 4 grünes Erbe Grundbesitz
- 5
- 6 aus dem Grünen brechen eine bisherige Wiese als Ackerland nützen
- 7 grüner Zehnt kleiner Zehnt. Unter den "kleinen auch grünen Zehenten" wurde alles andere subsumiert als Obst, Öhmd, sowie der Blutzehent einschließlich des Bienen-, Garten- und Etterzehenten
- 8 grüne Arbeitszeit wie Grünarbeit
- 9 unreif
- 10 als Farbe der Berufskleidung der Jäger
- 11 Gesellen von der grünen Tente eine Bande von Aufständischen und Plünderern, die sich 1451 in Gent bildete und dann ganz Flandern heimsuchte (vergleiche unser "Mutter Grün")
III frisch, nicht konserviert; unverarbeitet
IV grünes Besthaupt, das in natura geliefert wird im Gegensatz zum dürren, das in einer Geldablösung besteht
V grüner Faden als Symbol
VI formelhaft
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Grünarbeit
Grünbüttel
Grund
Grundabgabe
Grundablösung
Grundabwerfung
Grundadel
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