Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): grün

I als Siegelfarbe
II als Farbe der Vegetation
  • 1 grüner Weg und so weiter, Weideweg, bewachsener Weg
  • 2 lebend oder nicht ausgetrocknet von Holz oder Pflanzen, lebende Hecke
  • 3 grünes Hochgericht wohl soviel wie Gericht der Forsthuber
  • 4 grünes Erbe Grundbesitz
  • 5
  • 6 aus dem Grünen brechen eine bisherige Wiese als Ackerland nützen
  • 7 grüner Zehnt kleiner Zehnt. Unter den "kleinen auch grünen Zehenten" wurde alles andere subsumiert als Obst, Öhmd, sowie der Blutzehent einschließlich des Bienen-, Garten- und Etterzehenten
  • 8 grüne Arbeitszeit wie Grünarbeit 
  • 9 unreif
  • 10 als Farbe der Berufskleidung der Jäger
  • 11 Gesellen von der grünen Tente eine Bande von Aufständischen und Plünderern, die sich 1451 in Gent bildete und dann ganz Flandern heimsuchte (vergleiche unser "Mutter Grün")
III frisch, nicht konserviert; unverarbeitet
IV grünes Besthaupt, das in natura geliefert wird im Gegensatz zum dürren, das in einer Geldablösung besteht
V grüner Faden als Symbol
VI formelhaft
  • 1 bei der Ächtung
  • 2 bei der Besitzweisung
  • 3
VII die Grüne "Zwangsreiseroute (Kundensprache)" OSächsWB. I 446