Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grünarbeit

Grünarbeit

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I im Weinbau
  • sollen sie [die Fischer] ... das band [wohl Weiden zum Anbinden der Reben] aber bey bevorstehende gruenarbeit hergeben
    1661 MHungJurHist. IV 2 S. 465
  • daß sie die weinzierl und hauer alle verdingte, insonderheit aber die grünarbeit als jäthen und binden jedesmahls zu rechter zeit und weil ... verrichten
    1666 CAustr. II 428
II überhaupt Feldarbeit im Gegensatz zur Hausarbeit