Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grund
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A Ausgangsbedeutung: Erde, Erdreich
- I rein stofflich
- 1 die den Erdboden zusammensetzende Masse
- 2 Erdscholle als Symbol
- 3 als Gegenstand der An- und Abschwemmung
- 4 Treibsand oder Sandbank bis neugebildete Insel im Fluß, insbesondere als Stätte der Goldgewinnung und als Fischereibereich oder -platz (zum Teil vermengt mit dem etymologisch nicht verwandten Grind DWB. IV 1, 6 Sp. 368)
- 1 Meeresboden, Flußboden und so weiter
- a allgemein
- b in Verbindung mit Verben zur Bezeichnung des Strandens oder Untergehens
- c der Uferbezirk des Bodensees, der seewärts durch einen steileren Abfall, die Halde, von der Tiefsee, dem Schweb, begrenzt wird. Grund und Halde sind vorbehaltenes Fischereigebiet der angrenzenden Ufergemeinde, im Schweb ist die Fischerei jedem Seeanwohner freigegeben
- 2 Schiffsboden
- 3 Faßboden
- 1 allgemein
- 2 Tal, Niederung, Senke als topographische und geographische Bezeichnung; Gebietsname
- 3 Syn. mit Tal
- 4 ggf. Formeln
- 1 allgemein
- 2 im Gegensatz zu Himmel, Luft, Wipfel
- 3 hier ist am besten einzuordnen die Formel Grund und Fund, eine unverstandene Änderung der Formel Fund und Prunt
- 4 Gred und Grund Weideland und Ackerland, nur in Westfriesland
- 1 wohl zu Grund (A III)
- 2 Staatsgefängnis in Luxemburg. Es liegt in der Unterstadt Grund
II untere Begrenzung
III Fundament, Baugrube, Grundmauer
IV tiefer gelegenes Gelände
V Erdoberfläche
VI fester Boden im Gegensatz zu Wasser
VII als Gefängnisname
B Die räumlich aufgeteilte Erdoberfläche
- I Grundstück, Grundbesitz des einzelnen Bauern und so weiter
- 1 allgemein und alleinstehend
- -- auf dem Grund an Ort und Stelle
- 2 im Gegensatz zu den darauf stehenden Bauten, Pflanzen, Bäumen und so weiter
- 3 mit verstärkendem Adjektiv: liegender Grund im Gegensatz zum Haus oder zur Fahrhabe
- -- im Gegensatz zu stehender Grund als Haus
- -- Jagdgebiet
- 1 Grund und Boden
- a bei der Aufzählung von Herrschaftszubehör
- b bäuerlicher, städtischer und grundherrlicher Besitz
- c insbesondere zu Grund (B I 2)
- 2 Grund und Eigen(schaft, -tum)
- 3 Grund und Erbe
- 4 Grund und Gut
- 5 vereinzelte formelhafte Wendungen
II Gemeindegebiet, Dorfgemarkung
III Herrschaftsbereich, insbesondere grundherrliches Gebiet (sehr oft Plural!)
IV Formeln (ausgenommen zu Grund (B I 3))
V Formeln mit liegender Grund
C übertragen
D übertragen