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A Ausgangsbedeutung: Erde, Erdreich
    I rein stofflich
    • 1 die den Erdboden zusammensetzende Masse
    • 2 Erdscholle als Symbol
    • 3 als Gegenstand der An- und Abschwemmung
    • 4 Treibsand oder Sandbank bis neugebildete Insel im Fluß, insbesondere als Stätte der Goldgewinnung und als Fischereibereich oder -platz (zum Teil vermengt mit dem etymologisch nicht verwandten Grind DWB. IV 1, 6 Sp. 368)
    II untere Begrenzung
    • 1 Meeresboden, Flußboden und so weiter
      • a allgemein
      • b in Verbindung mit Verben zur Bezeichnung des Strandens oder Untergehens
      • c der Uferbezirk des Bodensees, der seewärts durch einen steileren Abfall, die Halde, von der Tiefsee, dem Schweb, begrenzt wird. Grund und Halde sind vorbehaltenes Fischereigebiet der angrenzenden Ufergemeinde, im Schweb ist die Fischerei jedem Seeanwohner freigegeben
    • 2 Schiffsboden
    • 3 Faßboden
    III Fundament, Baugrube, Grundmauer
    • 1 allgemein
    • 2 in Verbindung mit Verben
      • a zur Bezeichnung des völligen Neubaus
      • b zur Bezeichnung der völligen Zerstörung
    IV tiefer gelegenes Gelände
    • 1 allgemein
    • 2 Tal, Niederung, Senke als topographische und geographische Bezeichnung; Gebietsname
    • 3 Syn. mit Tal 
    • 4 ggf. Formeln
      • a Grund und Berg beziehungsweise Gebirge 
      • b Grund und Grat Niederung und Höhen [fast nur in den Alpen und ihrer Nähe], oft nur abstrakte Bezeichnung des Gesamtbesitzes
        • -- hierher wohl auch die geographisch vereinzelten Fälle aus dem Pfalz-Mosel-Gebiet
    V Erdoberfläche
    • 1 allgemein
    • 2 im Gegensatz zu Himmel, Luft, Wipfel
    • 3 hier ist am besten einzuordnen die Formel Grund und Fund, eine unverstandene Änderung der Formel Fund und Prunt 
    • 4 Gred und Grund Weideland und Ackerland, nur in Westfriesland
    VI fester Boden im Gegensatz zu Wasser
    VII als Gefängnisname
    • 1 wohl zu Grund (A III) 
    • 2 Staatsgefängnis in Luxemburg. Es liegt in der Unterstadt Grund 
B Die räumlich aufgeteilte Erdoberfläche
    I Grundstück, Grundbesitz des einzelnen Bauern und so weiter
    • 1 allgemein und alleinstehend
      • -- auf dem Grund an Ort und Stelle
    • 2 im Gegensatz zu den darauf stehenden Bauten, Pflanzen, Bäumen und so weiter
    • 3 mit verstärkendem Adjektiv: liegender Grund im Gegensatz zum Haus oder zur Fahrhabe
      • -- im Gegensatz zu stehender Grund als Haus 
    II Gemeindegebiet, Dorfgemarkung
    III Herrschaftsbereich, insbesondere grundherrliches Gebiet (sehr oft Plural!)
    • -- Jagdgebiet
    IV Formeln (ausgenommen zu Grund (B I 3))
    • 1 Grund und Boden 
      • a bei der Aufzählung von Herrschaftszubehör
      • b bäuerlicher, städtischer und grundherrlicher Besitz
      • c insbesondere zu Grund (B I 2) 
    • 2 Grund und Eigen(schaft, -tum) 
    • 3 Grund und Erbe 
    • 4 Grund und Gut 
    • 5 vereinzelte formelhafte Wendungen
    V Formeln mit liegender Grund 
    • 1 allgemein
    • 2 im Gegensatz zu 1Haus oder dessen Synonymen
C übertragen
    I Grundlage
    II Begründung
    III Beweis-, Entscheidungsgrund
    IV Berechtigung
    V Ursache
    VI Grundsatz
D übertragen
    I zu Grunde 
    • 1 vollständig, ganz
    • 2 zu Grunde gehen untergehen
    II in Grund 
    • 1 vollständig
    • 2 in Grund legen zeichnerisch darstellen
    III mit Grund gründlich
Grundsteuer
Freikauf des Grund und Bodens von der Grundherrschaft
-- Enteignung
Abtreten und Abgraben von Grund und Boden zwecks Wegverbreiterung
grundbesitzender Adel
Akte betreffend Grundbesitz und dessen Belastung
wie Grundsache (II) 
Veranlagung zur Grundsteuer
Grundsteuerliste
im Tal gelegene Alp im Gegensatz zur Brotalpe 
Beamter der Grundherrschaft
Zuweisung eines Grundstücks
Grundherr
wie Grundbannherr 
von einer Grundherrschaft abhängig
Grundhörigkeit
I Gebäude, das von Grund auf neu errichtet wird
II Feld- beziehungsweise Weinbergsbestellung
I eine Art Brückenbauholz
II Wehr- oder Fachbaum der Mühle

grundbegierig

, Grundbegierlichkeit
Fachausdruck des Entwässerungsrechts
Lokalaugenschein, insbesondere betreffend Grenzeinhaltung
Belastung von Grund und Boden
amtliche Siegelung von Grundstückskaufverträgen
I Einheit der Brauberechtigung
II Freibier oder Trinkgeld für die Zimmerleute nach Legung der Grundbalken
Grenzstein
Bezeichnung für verschiedene Pflanzen mit eßbarer, knolliger Wurzel, insbesondere für die Kartoffel
Kartoffelzehnt 
Zusammenziehung aus Grund und Boden 
Bote des grundherrlichen Gerichts
Schriftstück über Rechte an Grund und Boden
Auswaschen und Einbruch des Deichgrundes
Buße an den Grundherrn, in dessen Gebiet etwas Strafbares geschah
öffentliches Buch, in das die Grundstücke mit ihren Besitzern sowie die auf dem Grundstück lastenden Dienste und Abgaben, später auch Belastungen eingetragen werden. Ursprünglich nur in Österreich und Bayern verbreitet, erst im 18. Jh. in Preußen; übertragen auch Grundbuchamt
mit der Führung des Grundbuchs Beauftragter
Amtstag für Grundbuchsachen
Grundbuchangelegenheit
mit der Führung des Grundbuchs beauftragter Beamter
Eintragung im Grundbuch
Grundbuchsgebühren
Grundbuchamt
vorläufiger Eintrag ins Grundbuch
Verordnung über Grundbuchswesen
Grundbucheintrag
Bescheinigung über einen Grundbucheintrag
Schuldner einer im Grundbuch einzutragenden Forderung
Gebühr für Grundbucheinträge
Grundbuchbeamter
vorläufiger Eintrag im Grundbuch
festliegender Termin zur Berichtigung des Grundbuchs
aus dem Grundherrlichkeitsverhältnis herrührende, dem Grundherrn zufließende Geldstrafe
Bezieher der Grundbußen 
auf dem Grundbesitz haftende Last
Abgabe des Grundholden an den Grundherrn
Festsetzung des Grunddiensts
Belastung eines Grundstücks zugunsten einer fremden Person oder eines anderen Grundstücks
wie Grunddienst 
eigentümlich, grundherrlich
Allod
I Grundherrschaft
II Besitz an Grund und Boden
Grundbesitzer
grundherrlich
Grundbesitzer; Nachbar, insbesondere als Gerichtsbeisitzer und Ähnliches
Grundbesitzer
Näherrecht
eine Fischart [Schmerle, cobitis barbatula] als Abgabe
Abgabe von Grundeln 
Grundel fangen
Fanggerät für Grundeln 
Fischabgabe
I Erbe von Grund und Boden
II Universalerbe
III Grundbesitzer
ererbter Grundbesitz
grundherrschaftliches Gebiet
Grundzins
Recht auf Aneignung des auf der Landstraße zusammengebrochenen Wagens mit Ladung oder auf eine entsprechende Geldbuße
Grundstück, auf dem ein Erdrutsch stattgefunden hat, darum später als Wiese genutzt
was mit der Erde fest verbunden ist
I Fundament, Grundlage
  • 1 im Bauwesen: Grundfeste geben das Fundament, die Grundmauern unterhalten
  • 2 übertragen
II Besitzwechselurkunde (wohl Übersetzung von terminus?)
I begründen
II urkundlich festlegen
wie grundfesten (II) 
Grundstück
wie Grundherrin 
lebende Hecke als Einfriedung?
wie Burgfrieden (III 2) 
Bodenertrag
Schuttfuhre bei Neubauten als Frondienst
Straßengraben (?)
eine Art Fischer
"Erdloch hinter dem Deich, Wehle" Holthausen,AltfriesWB.2 159
Bauplatzanweisung
Abgabe vom Grund und Boden
Gefängnis des sogenannten Ingelheimer Grunds
I Abgabe vom Grund und Boden, sei es Grundzins, Miete, Pacht oder Standgeld
II Kaufpreis
III Kapital, Vermögen
IV Schiffahrtsabgabe
Nutzung des Grund und Bodens
I Recht und Stellung der Grundherrschaft, auch Einkünfte daraus
  • -- räumlich
II Realrecht
IV Anrecht auf den Grundkux
I grundherrliches (niederes) Gericht
II Gebiet desselben
Grundsteuer
Beisitzer eines Grund- oder Hofgerichts
Familie
Gesetz, das Wesen und Richtlinien einer Rechtsordnung darstellt
um 1800 für Volkssouveränität
Grundstück, Grundbesitz
Abgabe vom Grund und Boden
Grundgehörigkeit
begründet
Grundeigentümer
Streitigkeit in Grundstücksangelegenheiten
I Grundbesitzer überhaupt
II Eigentümer von Grund und Boden, der gegen Zins in (Erb-)Pacht an Grundholde, Grunduntertanen usw. gegeben ist; er vereinigt oft manche Obrigkeitsrechte in sich und ist dann gleichbedeutend mit Dorfherr, Bannherr usw.
  • 1 alleinstehend
  • 2 in der Verbindung rechter Grundherr 
  • 3 Doppel- und Mehrformen
    • -- Mehrformen
  • 4 im Gegensatz zu den Inhabern anderer Rechte
III in bergrechtlichen Quellen
  • 1 Grundbesitzer, wirklicher Bebauer des Grund und Bodens
  • 2 wie Grundherr (II), oft gleich Gebietsherr, Regalherr
  • 3
IV als Familienname
dem Grundherrn (II) gehörige Wiese
grundherrlicher Schultheiß
den Grundherrn (II) betreffend, ihm zustehend, von ihm herrührend
wie Grundherrschaft 
I
  • 1 Herrschaftsrecht über Grund und Boden überhaupt
  • 2 Person oder Körperschaft, die die Herrschaft über Grund und Boden besitzen
  • 3 Bereich oder Bezirk eines Grundherrn
wie Grundholde 
wie Grundherrschaft 
Adverb zu Grundherr (II) 
Abgabe oder Pacht vom in Erbpacht gegebenen Grund und Boden; Grundzins
der Güter von einem Grundherrn innehat
Oberherr eines Gebiets
Schultheiß eines grundherrlichen Hofs
Oberherrschaft über Grund und Boden
I Untertan eines Grundherrn, ursprünglich nur niederösterreichisch
  • -- in Verbindung mit Wörtern von gleicher oder ähnlicher Bedeutung
II nur Erbzinspächter, nicht Grunduntertan
Raffholz
auf den Grund gehend
(nießbrauchender) Grundbesitzer
Siegel des Grundherrn beziehungsweise des Grundbuchs
Gefluder, das das Aufschlagwasser zum Mühlrad führt
wie Grundkalle 
Art Getreidezins
Freikux als Entschädigung für den Grundbesitzer
auf einem Grundstück lastendes dingliches Recht
vererbliches Lehen
auf dem Grund und Boden ruhend oder aus ihm bestehend
Beschädigung an der Mühlenanlage, wohl Durchbruch am Mühlgraben
auf Grundbesitz beruhende Macht
grundherrlicher Untertan
Grenzstein
I Grenzstein
II Grenzfestsetzung
I wie neuhochdeutsch
II Terrassenstützmauer
Meier des Grundherrn
Abortfeger
Grundeigentümer
wie Grundherrschaft 
-- in Verbindungen
Pachtzins vom Grund und Boden, Grundsteuer
grundsteuerpflichtig
Siegel des Grundherrn
aus Grundbesitz bestehendes Pfand
Grundzins in Geld

Grundpflicht

, Grundpflichtigkeit
Propst als Grundherr
Mitglied (nichtadelig) der Verwaltung des Ingelheimer Grunds 
I Recht am oder auf Grund und Boden
  • 1
    • a Grundzins, Abgabe des Grundholden an den Grundherrn
    • b der jährliche Grundzins als Maßstab für die Berechnung anderer Gefälle
    • c Abgabe von Fischgründen
  • 2 grundherrliches Recht oder Gerechtsame; Recht am Grund und Boden
  • 3 grundherrliches Gericht
II Anrecht auf gestrandete Schiffe oder Güter und auf aufgeschwemmtes Holz
III Holzleistung als Besoldungsteil
IV Ufergebühr, Niederlagsgeld
  • -- Liegegeld
V Baurecht auf einem fremden Grundstück
VI fundamentales Recht, Privileg
Grund und Boden betreffende Angelegenheit
Rente aus Grund und Boden
grundherrlicher Richter
Abgabe

Grundruhr

, Grundrührung
I Auf-Grund-Laufen oder Stranden eines Schiffes; auch das gestrandete Gut
II Anrecht des Gebietsherrn auf das gestrandete Schiff oder Gut oder einen Teil davon beziehungsweise entsprechende Loskaufsumme
III im Landstraßenverkehr das Recht auf zusammengebrochene oder umgestürzte Wagen und deren Ladung oder auf entsprechende Geldentschädigung dafür; wie es scheint, entstand der Anspruch nur, wenn der Unfall beim Überschreiten eines Wasserlaufes auf einer Brücke oder in einer Furt geschah
IV Zerstörung von Grund aus (durch Erdrutsch und ähnliches)
wie Grundruhr (II) 
I der Klage zugrunde liegender Sachverhalt
II Angelegenheit, die Grund und Boden betrifft
Grunduntertan, Grundholder
grundlegende Bestimmung
auf einer Liegenschaft ruhender Zins
wie Grundgesetz 
Gewohnheitsrecht des Gebietes Breidenbacher Grund 
Schimpfwort
Beeinträchtigung des Grundeigentums durch den Bergwerksbetrieb
Abgabe vom Grund und Boden
Frondienst für die Grundherrschaft
Abgabe im Amt Hachenburg
Beisitzer des grundherrlichen Gerichts
Ausfertigung oder Auszug aus dem Grundbuch
Grundbuchführer
grundherrlicher Schultheiß
unterste waagrechte Balkenlage eines Fachwerkbaues
Satzung des sogenannten Breidenbacher Grunds
grundherrschaftliches Siegel
Vorrichtung zur Abführung des sich hinter dem Deich sammelnden Wassers
städtisches Grundbuch
I gewachsener Fels als Grenzstein
II wie neuhochdeutsch
Anwesen
Steuer auf Grundbesitz
die Grundlage bildende Stiftung
Amtszimmer für die Grundbuchführung
I mehr oder weniger eng begrenztes Stück der Bodenfläche, bebaut oder unbebaut
II Synonym für Herrschaft (als Gebiet)
I Brutstätte
Gebührenordnung für das Grundbuchwesen
Versammlung der Grundholden
I vollständige und endgültige Teilung
II Teilung von Grundstücken
  • 1 allgemein
  • 2 Neuverteilung eines Gemeindebanns
der von einem Grundherrn zinspflichtiges Land inne hat
grundlegende Verfassung
"aus Grundbesitz bestehendes Vermögen"
von der Grundherrschaft angestellter Nachtwächter
Deichdurchbruch
grundherrlicher Wald
Grundstück, das ausschließlich als Weide, nie zur Futtergewinnung dient
"Weinspende, die bei Grundlegung eines Hauses den Maurern zu geben war"
bebauter Grund und Boden
Abgabe vom bebauten Grund und Boden
Einfriedigung
"Naturalabgabe von Grundstücken"
Trinkgeld an die Zimmerleute nach dem Legen der Grundbalken
Auszug aus dem Grundbuch
Grundsteuer oder Abgabe des Grundholden oder -untertans an den Grundherrn, Pacht- oder Mietzins an den Grundeigentümer
grundzinspflichtiges Gut
Rechtsanspruch auf beziehungsweise Verpflichtung zur Zahlung von Grundzins
Verzeichnis der Grundzinspflichtigen und ihrer Abgaben