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I ein würzender Bierzusatz, der in der Hauptsache aus Sumpfporst oder wildem Rosmarin [Ledum palustre] oder Sumpfmyrte [Myrica Gale] bestand; später durch Hopfen verdrängt
II das mit Zusatz von Grut gebraute Bier
  • 1 allgemein
  • 2 ein Gebräu dieses Biers
III Alleinberechtigung zur Herstellung der Grut und ihrem Verkauf, die langsam in eine Art Bierverbrauchssteuer übergeht
  • 1 allgemein
  • 2 insbesondere Bierverbrauchsabgabe
  • 3 räumlich
  • 4 Versammlung der Brauer, wohl als Pächter der Grute
Stelle, der Anfertigung und Verkauf der Grut oblag, später oberste Steuerbehörde in Münster/Westfalen
Steueramtsabrechnung
mit Grut gewürztes Bier, später durch Hopfenbier verdrängt
Urkunde über die Verpachtung der Grutgerechtigkeit
dem Braumalz Grut beimischen
brauberechtigt ohne Bezahlung von Grutgeld 
ursprünglich Bezahlung für gelieferte Grut, dann in eine Brauereiabgabe oder Bierakzise übergehend
ursprünglich das Gebäude, in dem die Grut hergestellt und das Grutgeld eingenommen wurde; später Akzise- und Zollamt
-- auch Stadtbrauerei
Ratsherr mit der Aufsicht über das Grut- und Brauwesen; später in Münster oberster Steuer- und Rechnungsbeamter
Raum, in dem das Grutgeld erhoben wird
-- Verkaufsstelle des Biers der Ratsbrauerei
Truhe für das Grutgeld
wie 1Grüter 
wie 1Grüter 
Abgabe vom Bier
Recht auf Bierabgaben
Gebäude zum Verkauf der Grut
Verbrauchsabgabe vom Bier
Gefängnisname