Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gunstschein

Gunstschein

Freibrief der Herrschaft für Gesinde, das für gewisse Zeit in fremde Dienste gehen will
bdv.: Gunstzettel
  • allgemeine beschwerde ... anderer eingerissenen mißbräuche halber, als wegen des ohne gunst-scheine sich auswärts vermiethenden gesindes
    1767 CAug. Forts. I 3 Sp. 191