Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): habselig

habselig

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jemand, der etwas hat; oder Übersetzung von habilis?
  • sollen die schoͤpffen ... eines vollkommen alters vnd haabselig, auch deß landtrechten ... geuͤbt vnd erfahren seyn
    1589 Saur,Fasc. I 3 Bl. 17v