Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hadertag

Hadertag

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Gerichtstag für Hadersachen 
  • es sollen vom rath alle hadertage auf kein tag in der woche denn auf den sonnabend gesetzt werden, so man auch gericht hätte, auf daß sich jederman auf den tag wisse zu richten, darnach seine sachen zu warten
    1487 Weimar/DWB. IV 2 Sp. 120