Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hälbchen
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helfchen, helffken im Fürstentum Osnabrück ein Hohlmaß flüssiger Dinge, welche der vierte Teil eines Ortes oder der sechzehnte Teil einer Kanne oder eines Maßes ist. In der Grafschaft Ravensberg rechnet man das hälfken einem halben Ort gleich
- Berghaus I 676
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