Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hängbank
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Hanfzehnt
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Hang
Hängbank
Pfosten zum Aufsetzen der Kübel über der Schachtmündung, dann diese selbst
- was da geschit in den gruben unde an den leitteren unde an der hengebanc, daz sal der bercmeister richtenum 1300 FreibergStR. 37 § 3
- so soll doch dasselbige ertz, so vor dem verbott gehauen und über die hängbanck bracht, dem bleiben, der es gehauen hatJoachimsthalBO. 1548 II 78Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ein jeglicher erbstolln ... sol seine erbteuffe ... wo aber schächte vorhanden wären von der hengbanck nieder einbringen1548 ZinnbgwO. Art. 17Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Veith,Bergwb. 263
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