Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hängen/(Hängen)

hängen

, hangen, henken, hahen
I einen Menschen durch Erhängen töten
  • 1 als Todesstrafe
  • 2 als Selbstmord
II als Tierstrafe
III verschiedene Straf- und Rechtsbräuche
IV vom Hängesiegel
  • 1 Siegel anhängen
  • 2 von dem zufolge hängen (IV 1) an der Urkunde hängenden Siegel
V vom Aushängen amtlicher Mitteilungen
  • 1 Mitteilungen aushängen
  • 2 von den zufolge hängen (V 1) aushängenden Mitteilungen
VI verschiedenes in transitivem Gebrauch
  • 1 einhängen, aufhängen
  • 2 jemandem eine Branddrohung hinhängen
VII verschiedenes in intransitivem Gebrauch
  • -- von Früchten
  • --
  • -- vom Kiel eines Schiffes: vorspringend
VIII übertragen
  • 1 von Rechtssachen, die zur Untersuchung und Entscheidung vorliegen, anhängig sind - öfter zugleich in der Bedeutung "stocken"
  • 2 formelhaft
    • a von der Zeit der Abhängigkeit einer Rechtssache (Berufung)
    • b von der Dauer einer Vertragspflicht
  • 3 von Personen: im Rechtsstreit stehen
    • -- in der Studentensprache: mit jemandem hängen "im Skandal mit jemandem stehen"
  • 4 in etwas hangen: Anspruch erheben, etwas streitig machen
  • 5 in einander henken miteinander in Streit bringen
  • 6 hangende, gehenkte Antwort: unentschieden, mit Vorbehalten versehen
  • 7 gestatten
  • 8 nachlassen
    • -- hinein hängen mit: [seinen Grund] zur Verbreiterung der Wege herlassen
    • -- (eine Sache) gehen (lassen)
  • 9 jemandem etwas auftragen
  • 10 sich jemandem anschließen
  • 11 von jemandem abhängig sein; gehören
  • 12 von Rechten, Lasten und dergleichen, die mit etwas zusammenhängen
  • 13 von einem Lehen: hangend in die Luft: "worüber keine Besonderheiten bekannt sind"
  • 14 formelhaft hangen und langen 
IX im Sprichwort
Gefängnis