Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hängen/(Hängen)
Artikel davor:
Hangdieb
(Hängebein)
Hangeiche
Hängeisel
Hängeisen
Hängel
Hängelgeld
Hängelschneiden
Hängelweinerrecht
Hängelweize
I einen Menschen durch Erhängen töten
- 1 als Todesstrafe
- -- wie hängen (I 1) namentlich in der Nebenform henken
- 2 als Selbstmord
II als Tierstrafe
III verschiedene Straf- und Rechtsbräuche
IV vom Hängesiegel
- 1 Siegel anhängen
- 2 von dem zufolge hängen (IV 1) an der Urkunde hängenden Siegel
V vom Aushängen amtlicher Mitteilungen
VI verschiedenes in transitivem Gebrauch
VII verschiedenes in intransitivem Gebrauch
VIII übertragen
- 1 von Rechtssachen, die zur Untersuchung und Entscheidung vorliegen, anhängig sind - öfter zugleich in der Bedeutung "stocken"
- 2 formelhaft
- 3 von Personen: im Rechtsstreit stehen
- -- in der Studentensprache: mit jemandem hängen "im Skandal mit jemandem stehen"
- 4 in etwas hangen: Anspruch erheben, etwas streitig machen
- 5 in einander henken miteinander in Streit bringen
- 6 hangende, gehenkte Antwort: unentschieden, mit Vorbehalten versehen
- 7 gestatten
- 8 nachlassen
- -- hinein hängen mit: [seinen Grund] zur Verbreiterung der Wege herlassen
- -- (eine Sache) gehen (lassen)
- 9 jemandem etwas auftragen
- 10 sich jemandem anschließen
- 11 von jemandem abhängig sein; gehören
- 12 von Rechten, Lasten und dergleichen, die mit etwas zusammenhängen
- 13 von einem Lehen: hangend in die Luft: "worüber keine Besonderheiten bekannt sind"
- 14 formelhaft hangen und langen
IX im Sprichwort
GefängnisArtikel danach:
Hangende
Hangendschacht
Hängenweiznung
Hängerei
Hängerhaus
hängig
Hängkluft
Hangknecht
Hängelein