Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hafenamt

Hafenamt

Behörde im Hafen (von Triest)
  • von seite des hafenamts solle bei anlangung und bewillkommung auswärtiger kriegsschiffe immer ein sanitätsbeamter mitgenohmen ... werden
    1792 Kropatschek,KKGes. II 9