Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hafernutz
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Abgabe
- ein juchart im unteren Holderen, darab gaht zum kornnutz ein viertel und ein immi kernen, zum habernutz ein und einhalb viertel haber und der zehenden in des Schärers gwerb1696 ZürichOffn. I 251Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"