Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haffkasse

Haffkasse

Kasse der Fischereibehörde des Kurischen Haffs
  • das verstellen des eingangs der fische aus der see in das haff soll bei funfzig thaler geldstrafe zur haffkasse gänzlich verbotten seyn
    1792 Rabe,PreußG. II 323