Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hagschau

Hagschau

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  • dass die stadt die niedere gerichtsbarkeit und benantlich die pfatten- und hagschaw (das ist besichtigung der mangelbaren zäun ...) ... exerciret
    1586 SchwäbWB. III 1040
  • daß die pfattenschaw von der hagschaw vnterschieden, vnnd jene, wegen der zaͤun vnd einfridung der guͤter, jaͤhrlich; diese aber, wegen auffthu- vnnd raumung der strassen von uͤberwachsenden haͤgen, gestaͤud vnd baͤumen, nur am dritten jahr, jedesmal fuͤrgenommen werd
    1643 Heider,Lindau 813
  • hag-schau visitatio sepium viuarum
    1758 Haltaus 773
  • Keller,PatriziatLindau 475
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