Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halbfischer

Halbfischer

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Fischer, der den halben Ertrag abliefert
  • [die Fische] weren des hauptmans, der hilte einen halbfischer, sein teil liesse er saltzen
    1578 Nostitz,Haushaltb. 12
unter Ausschluss der Schreibform(en):