Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halbfreigeld

Halbfreigeld

Abgabe
  • wollen wir ... die gesammte bürgerschaft ... nit allein aller robath ... sondern auch des sterbhauptes und zustandsgelds, nicht weniger des halbfreigelds von denen pupillen ... gnädig befreiet haben
    1708 OÖsterr./ÖW. XII 36
unter Ausschluss der Schreibform(en):