Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halbschössel

Halbschössel

Einheit bei der Verteilung der Gehöferschaftswaldung
  • "die Lohhecken waren gemeinschaftliches Eigentum von den 29 Mitgliedern; die Mitglieder waren jedoch nicht gleichberechtigt, sondern jeder besaß eine in sestern, halbsestern, vierlingen, schösseln und halbschösseln bestimmte Berechtigung" 
    oJ. Pelser-Berensberg,ARh. 62