Handänderung
Handänderung
I
Änderung des Besitzes an liegenden Gütern
-
das lob von allen handenderungen usserthalb der rechten natürlichen erbschaften dem lehensherren gebürt1604 JaunLR. 36 Faksimile
-
sind der kaüfer vnd schryber verbunden, selbige handänderung ... den lehenherren oder ihren amptlüten anzezeigen1611 FreiburgÜMun. I Art. 137
-
wellendt wir den ehrschatz von unseren mannlechen bei jeder handtenderung also zu begehrter messigung bestimbt haben, dass ...1653 Niedersimmental 124 Faksimile
-
soll von solcher handänderung der ehr-schatz bezogen werdenBernGS. 1762 S. 85