Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelsgeselle

Handelsgeselle

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Handlungsgehilfe
  • stehet frey ... einem kaufmann im fall er ohnmöglich selbst erscheinen kan ... seinen buchhalter oder handelsgesellen in seine stelle zu schicken
    1727 PreußSeeR. X 8
unter Ausschluss der Schreibform(en):