Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelsverwalter

Handelsverwalter

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  • ihre einrede, ob sie deren einige zu haben vermeinten, dargegen zu tun und oftbenannten verleger handelsverwaltern und faktorn zu Eisleben zuzustellen
    1609 MansfeldBergbUB. 487
  • der handelsverwalter, eine person, welche einer handlung im namen eines andern vorsteht, und im hochdeutschen gemeiniglich ein factor genannt wird
    1775 Adelung II 946