Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handgebung

Handgebung

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Handschlag
  • soll der verkäufer dem käufer den nächsten ... rechtstag sein erbe mit handgebung und glückwünschung ... auflassen
    1582 RatzeburgRef. 232
  • für den empfangenen ... pflichtteil ... im landtgericht mit handtgebung an aydtstatt ... in schrifften quittierung thun
    FrkLGO. 1618 III 34 § 1
unter Ausschluss der Schreibform(en):