Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handgiftentag

Handgiftentag

  • handgiften-dag, der tag an welchem in Osnabrück der rath alljährlich von neuem, so wie in Hildesheim, und anderwärts, gewählet wird; weil nun solches gemeiniglich der tag nach dem neujahrstage ist, und man sich bey anwünschung eines beglückten eintritts ins neue jahr die hände giebt; so mag der tag davon seinen namen haben; doch will man auch, daß an dem tage in alten zeiten die rathsherren etwas geld, oder eine gifte, gabe bekommen hätten, und dann hätte das wort einen andern ursprung
    1756 Strodtmann 81
  • Berghaus I 644
  • Lasch-Borchling II 225