handlohnbar
handlohnbar
bdv.:
handlöhnig
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ein oder etlich häuser, welche lehen- oder handlohnbar sind ... an sich bringen1750 Klingner II 823 Faksimile
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ein handlohnbares gut oder haus handroßhandlohnsfrey zu besitzenJournDeutschl. 6, 1 (1789) 394 Faksimile
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unter die güter, an denen die besitzer ein nutzbares eigenthum erhielten, gehören ... die emphyteusen, die handlohnbaren oder ehrenschätzigen güter1808 Weber,Lehnr. II 15 Faksimile