Handlungsherr
Handlungsherr
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handlungs-verwalter oder handlungs-vorgesetzter (faktor, direktor) ist nur derjenige, der von einem handlungsherrn oderr einer handlungsgesellschaft mit dem allgemeinen auftrag zu besorgung aller ihrer handelsgeschäfte angestellt istBadLR. 1809 Anh. Satz 7 a Faksimile