Handlungssache
Handlungssache
Angelegenheit des Handelsrechts
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wegen der handlungssachen, die öffters in collegio mit vorkommen [sind Kaufleute zu Gerichtspersonen zu wählen]1724 MittKönigsberg 2 (1910) 180
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jeder fremde kläger muß ohne unterschied der gegenstaͤnde [nur handlungs-sachen ausgenommen] für den ersaz der prozeßkosten ... sicherheit stellenBadLR. 1809 Satz 16 Faksimile