Handlungsverwandte
Handlungsverwandte
Angehöriger des Gewerbe- und Handelsstandes
-
gebieten wir, daß bei jeder laden ihrer zwey, ... zur handlung als vorsteher, nemlich einer von der tuch- und einer von der specerey-handlung, von gesamten handlungs-verwandten sollen erwählt ... werden1728 Reyscher,Ges. XIV 22 Faksimile