Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handtatze

Handtatze

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I Ärmelkrause
II Strafeisen, Fessel
  • dass wieder wie früher eiserne handtatzen bei jedem brunnen angelegt werden; wer etwas unrätiges heineinwirft oder wäscht, soll dort angeschlossen werden
    1792 SchwäbWB. VI Nachtr. 2105 [Datierung laut OARiedlingen 598: 1772]