Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handwerkerei

Handwerkerei

  • vermöge der landesgesetze und der stadt freyheit in vorstädten oder dörfern kaufmannschaften, handwerke oder handwerkereyen, die den städten und ihren bürgern zum schaden gereichen, zu treiben [ist verboten]
    1761 DanzigW. III 3, 10