Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hartnäckig

hartnäckig

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • man kan gegen hartnäckige leuth, so mit starcken anzaigungen beschwärt, die tortur in einem actu ... abtheilen, daß man einen zum andern, auch zu drittenmahl auffziehen läst
    NÖLGO. 1656 I 37 § 6
unter Ausschluss der Schreibform(en):