Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hasen

hasen

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Wild jagen
  • ingleichen solle auch der 12. § ... darinnen das hazen verboten in seinen kräften verbleiben und bittet eine ehrsame gemeinde absonderlich, den hasen zain zu setzen oder zu legen, so viel möglich zu verbieten mit gewisser bestrafung
    1672 MHungJurHist. V 2 S. 284
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