Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hauben

hauben

eine Haube aufsetzen (bei gefallenen Mädchen an Stelle des Kranzes)
  • ob nun gleich Anna K. deßen (daß sie das werck der fleischlichen untzucht mit Barthel T. geübet) nicht gestendigk sein wollenn, sondernn als si gehaubet werdenn sollen ... die haube unnd schleier vonn kopff gerißenn unnd ... wiederumb einen kranntz aufgesetzet
    1593 Leipzig/ZRG.2 Germ. 6 (1885) 187
  • bei anfang des jahres wurden bei 10 mägde zu Prenzlow auf eines e.e. rats befehl gehaubet 
    1603 PrenzlauChr. des Pfr. Süring/DRWArch.
  • Gutzeit,Livl. I 496
unter Ausschluss der Schreibform(en):