Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptaktionist
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Hauptächter
Hauptacker
Hauptaktie
Hauptaktionist
Teilhaber einer Hauptaktie
vgl.
Bewindhaberaktie
- welche 2 personen bewindhabers-gage mitgenießen und in allen jeden beneficiis den andern bewindhabern gleich tractiret und parificiret werden sollen ... und sollen eingangs erwehnte hauptactionisten berechtiget sein in der absterbenden stelle aus ihrem mittel andere wieder zu bestellen1692 Schück,Kol.-Pol. II 427