Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptaktionist

Hauptaktionist

Teilhaber einer Hauptaktie 
  • welche 2 personen bewindhabers-gage mitgenießen und in allen jeden beneficiis den andern bewindhabern gleich tractiret und parificiret werden sollen ... und sollen eingangs erwehnte hauptactionisten berechtiget sein in der absterbenden stelle aus ihrem mittel andere wieder zu bestellen
    1692 Schück,Kol.-Pol. II 427