Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptausbesserung

Hauptausbesserung

  • haupt-ausbesserungen bleiben dem eigenthümer zur last
    BadLR. 1809 Satz 605
  • haupt-ausbesserungen sind herstellung der hauptmauern und gewölbe, einziehung neuer balken, und neue belegungen der dächer, wände, zimmerdecken und fußböden
    BadLR. 1809 Satz 606