Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptbauüberschlag

Hauptbauüberschlag

  • alle jahr auf Bartholomaͤi ein einiger haupt-bau-ueberschlag begriffen und laͤngstens bis Martini, gedoppelt zu unserer herzogl. bau-deputation eingeschicket werden solle, in welchem alles bauwesen, so in folgendem jahr, ... vorzunehmen sein moͤchte, mit einschluß aller darzu erforderlichen materialien, und berechnung deren geld-belaufs, einzubringen [ist]
    1768 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 677