Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptgewerk
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Gewerke, der eine Kuxenmehrheit hat
- sein die lehnschaffter ihren haupt- oder gruben-gewercken alles das, was auff der belehnten gruben ... gewonnen ... wird ... den halben theil zu geben schuldig1698 Span,Bergsp. 241Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wir E.L. hertzog zu Würtemberg ... thun kund ... nachdem folgende societät ... uns umb die muthung und belehnung derer ... bergwerck ... gebetten: als haben wir derselben ... erhöret, worbey wir zugleich ein haupt-gewerck mit seynd1718 Reyscher,Stat. 581Faksimile (ca. 234 KB)