Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptgewerk

Hauptgewerk

Gewerke, der eine Kuxenmehrheit hat
  • sein die lehnschaffter ihren haupt- oder gruben-gewercken alles das, was auff der belehnten gruben ... gewonnen ... wird ... den halben theil zu geben schuldig
    1698 Span,Bergsp. 241
  • wir E.L. hertzog zu Würtemberg ... thun kund ... nachdem folgende societät ... uns umb die muthung und belehnung derer ... bergwerck ... gebetten: als haben wir derselben ... erhöret, worbey wir zugleich ein haupt-gewerck mit seynd
    1718 Reyscher,Stat. 581