Hauptmann, Hauptleute

im Althochdeutschen und Altenglischen.
    Hof- oder Landesbeamter, auch Amtsträger in einem Landbezirk
      ständischer Amtsträger
      Oberster infolge Verpfändung
      Reichsverweser
      Oberster einer Stadt; Mitglied des Stadtregiments
        zu gleichen hauptleuten regieren, gleichen Anteil an der Regierung haben
      Vorsteher, Aufseher eines Stadtbezirks; Amtsträger in einer Stadt
    Vorsteher eines Dorfes, Schultheiß
    mit richterlicher Tätigkeit
    oberster Beamter des Bergwesens eines Landesteiles
    für sonstige besondere Zwecke
      Landfrieden
      im Deichwesen
    Zunft- oder Handwerksmeister
      Oberster eines Kollegiums
      einer Korporation
      einer Versammlung
    Hauptperson in einem Rechtsgeschäft, Partei, für die man spricht oder die man vertritt
    Bevollmächtigter
    Hauptschuldner
    der Vorbesitzer einer Sache, an den man sich als Gewährsmann halten kann
    Verpfänder, Eigentümer eines Pfandes
    Haushaltungsvorstand, Hauptteilhaber eines Geschäftsbetriebes
Zinsmann
    bei zerteilten Lehengütern, der Besitzer des größten Anteils, der als Träger oder Sammler die Abgaben seiner Mitbauern einzuziehen hat
    Anführer im Kriege
    Oberster der Stadtwache; auch die für den Befestigungsbau Verantwortlichen (oft verbunden mit polizeilicher Tätigkeit, nicht scharf zu trennen von Hauptmann (II 2 b))
    Hauptmann über Kriegswagen
    Schiffshauptmann
der Vornehmste in einer Unternehmung
Anstifter, Hauptschuldiger
Patronatsherr
Schutzheiliger
Aufseher bei landwirtschaftlichen und technischen Arbeiten
im Tschechischen und im Kroatischen