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Hauptmann

, Hauptleute
I im Althochdeutschen und Altenglischen.
  • 1 Hof- oder Landesbeamter, auch Amtsträger in einem Landbezirk
    • -- ständischer Amtsträger
    • -- Oberster infolge Verpfändung
    • -- Reichsverweser
  • 2
    • a Oberster einer Stadt; Mitglied des Stadtregiments
      • -- zu gleichen hauptleuten regieren, gleichen Anteil an der Regierung haben
    • b Vorsteher, Aufseher eines Stadtbezirks; Amtsträger in einer Stadt
  • 3 Vorsteher eines Dorfes, Schultheiß
  • 4 mit richterlicher Tätigkeit
  • 5 oberster Beamter des Bergwesens eines Landesteiles
  • 6 für sonstige besondere Zwecke
    • a Landfrieden
    • b im Deichwesen
  • 1 Zunft- oder Handwerksmeister
  • 2
    • a Oberster eines Kollegiums
    • b einer Korporation
    • c einer Versammlung
  • 1 Hauptperson in einem Rechtsgeschäft, Partei, für die man spricht oder die man vertritt
  • 2 Bevollmächtigter
  • 3 Hauptschuldner
  • 4 der Vorbesitzer einer Sache, an den man sich als Gewährsmann halten kann
  • 5 Verpfänder, Eigentümer eines Pfandes
  • 6 Haushaltungsvorstand, Hauptteilhaber eines Geschäftsbetriebes
V Zinsmann
  • -- bei zerteilten Lehengütern, der Besitzer des größten Anteils, der als Träger oder Sammler die Abgaben seiner Mitbauern einzuziehen hat
  • 1 Anführer im Kriege
  • 2 Oberster der Stadtwache; auch die für den Befestigungsbau Verantwortlichen (oft verbunden mit polizeilicher Tätigkeit, nicht scharf zu trennen von Hauptmann (II 2 b))
  • 3 Hauptmann über Kriegswagen
  • 4 Schiffshauptmann
VII der Vornehmste in einer Unternehmung
VIII Anstifter, Hauptschuldiger
IX Patronatsherr
X Schutzheiliger
XI Aufseher bei landwirtschaftlichen und technischen Arbeiten
XII im Tschechischen und im Kroatischen
"amtliche Aufforderung des Hauptmanns (II 3) (Gemeindevorstehers)" SchweizId. V 467
I Amt eines Hauptmanns
  • 1 Verwaltung eines Gebietes (Schloß oder Burg, Stadtbezirk und dergleichen)
    • -- in Livland die Oberdirektion der königlichen Güter mit der dazugehörigen Patrimonialgerichtsbarkeit
  • 2 militärisch
II das Gebiet oder der Verwaltungsbezirk, der einem Hauptmann (II 1) unterstellt ist
  • -- im Deichwesen der Deichanteil eines Dorfes, für dessen Deichpflichtige der Hauptmann (II 6 b) die Aufsicht über die Instandhaltung des Deiches hat
  • -- im Land Salzburg und im Unterinntal auch Bezeichnung für Gemeinde
III im Heerwesen
IV wohl irrig für Kaufmannschaft (I) (Handelsware)
Bestallungsurkunde für einen Hauptmann (II 1) 
(als Verweser) mit der Amtsführung beauftragter Leiter einer Hauptmannschaft (I 1) 
wie Hauptmannschaftamtverwalter 
Gerichtssachen, die vor den Hauptmann (II 4) gehören
Gemeindeversammlung zur Wahl der beiden Hauptleute (II 3) 
Gerichtssache, die vor den Hauptmann (II 4) gehört
Sondergericht in Groningen über Angelegenheiten der "Warfe" in den Groninger "Ommelanden"
Stelle eines Hauptmannes
Genehmigungsschreiben des Hauptmanns
Bezahlung für den (Schloß-)Hauptmann
vom Hauptmann (II 1) verhängte Strafe
amtlicher Augenschein zur Schätzung von Pfändern (oder diese Pfänder selbst, im Zusammenhang mit Ware?)
Geldstrafe (die dem Hauptmann (II 1) zusteht)