Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptpension

Hauptpension

ordentlicher Versorgungsgenuß für Witwen und Waisen
  • die hauptpensionen werden ... dergestalt berechnet, daß dabei die besoldungsbeiträge der verstorbenen resp. maͤnner oder vaͤter zum grunde gelegt werden
    1800 Rabe,PreußG. XIII 439