Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptpfarre

Hauptpfarre

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im Gegensatz zu Filialpfarre
  • weill dan auch den visitatorn in gehaltener visitation vielfaltig fúrkommen, das die patronen die filial von denn heúptpfarrenn getzogenn
    1558 PrignitzVis. 312
  • die filial von den heuptpfarren ... zu ziehen
    1573 Brandenburg/EvKirchO. II 363
  • der name von der hauptpfarre, ... wer patronus daselbst
    18. Jh. MagdebKO. 270