Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hauptsächlich
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Hauptrufer
Hauptrüge
1Hauptsache
2Hauptsache
Hauptsacher
hauptsächlich
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I
als Hauptschuldner
- wen zwen oder mer haubtsacher sich haubtsechtlich (principaliter) vnd sametlich verbindenum 1500 Summa legum 398
- das der borge in vier vellen mag klagen wider den haubtsechlichen (principalem) schulderum 1500 Summa legum 458
II
wesentlich
- wellicher brief an ainem substantialorth als an dem dato oder dergleichen haubtsächlichen stöll zernagen oder zurißen, der probiert nichts1599 NÖLREntw. I 25 § 43
IV
strafrechtlich
- so ein feur entstunde, soll ieder unverzogentlich ... retten helfen ..., wer aber das nicht thete ..., der solt auf disen fahl ... von der herrschaft haubtsächlich abgestrafft werden18. Jh. OÖsterr./ÖW. XII 241
V
"als Kapital"
- dem capitul zehen gulden allerseits haubtsächlich angelegen1609 SchwäbWB. III 1257Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)