Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptsiegelamt

Hauptsiegelamt

  • daß denienigen kartenmalern, welche nicht in dem orte eines hauptsiegelamtes wohnen, und daher um ihre karten [Spielkarten] stempeln zu lassen, vom lande dahin reisen muͤssen, von iedem gulden 2 kr. als eine entschaͤdigung nachgelassen werden
    1784 HdbchÖstGes. VII 625
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