Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Hauptstock

2Hauptstock

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Kapital
  • von dem vermögen, wovon er den genuß nicht hat, ist er über hauptstock und einkünfte zugleich, und von dem vermögen, woran das gesez ihm eine nuzniessung gibt, über den hauptstock allein rechenschaft zu geben verbunden
    BadLR. 1809 Satz 389
unter Ausschluss der Schreibform(en):