Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptstuhlbeitrag

Hauptstuhlbeitrag

Kapitalsbeitrag
  • daß aus der mehrheit der beytraͤge ehender summen erwachsen, die in eine verzinsung gebracht werden koͤnnen, welche die hauptstuhlsbeytraͤge vermindert
    1787 AnnBrschw. I 2 S. 72