Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptverbindlichkeit

Hauptverbindlichkeit

bdv.: Hauptzusage
  • die nichtigkeit der hauptverbindlichkeit hat die ungültigkeit des strafgedings zur folge
    BadLR. 1809 Satz 1227
  • [dem Verkäufer] liegen zwey hauptverbindlichkeiten ob: die verkaufte sache zu uͤbergeben, und sie zu gewaͤhren
    BadLR. 1809 Satz 1603
unter Ausschluss der Schreibform(en):